Fahr­kos­ten­zu­schuß

Richt­li­nien für die Ver­gabe von Fahr­kos­ten­zu­schüs­sen durch den Eltern­bei­rat des JEG

1. Der Eltern­bei­rat bezu­schusst im Rah­men sei­ner vor­han­de­nen Mit­tel Fami­lien, die auf­grund ihrer finan­zi­el­len Situa­tion Kos­ten, die für Schul­fahr­ten ihrer Kin­der anfal­len, nicht oder nicht voll­stän­dig auf­brin­gen kön­nen. Ein Rechts­an­spruch auf die Gewäh­rung von Zuschüs­sen besteht nicht.

2. Zuschüsse wer­den vor­ran­gig für ver­pflich­tende Schul­fahr­ten sowie für Chor- bzw. Orches­ter­fahr­ten der Schule gewährt.

3. Es kön­nen auch für meh­rere Schul­fahr­ten in einem Schul­jahr und/oder für meh­rere Kin­der einer Fami­lie Zuschüsse bean­tragt werden.

4. Der vom Eltern­bei­rat gewährte Zuschuss wird direkt auf das von der Schule für die finan­zi­elle Abwick­lung der Fahrt genannte Konto eingezahlt.

5. Der Zuschuss pro Kind pro Schul­fahrt beträgt höchs­tens 50% der von der Schule fest­ge­setz­ten Teil­nah­me­kos­ten. In Aus­nah­me­fäl­len kann auch ein dar­über­hin­aus­ge­hen­der Zuschuss bewil­ligt wer­den, wenn den Eltern keine oder nur eine gerin­gere Eigen­be­tei­li­gung zuzu­mu­ten ist.

6. Die Bezu­schus­sung wird nur auf Antrag der Eltern gewährt. In die­sem Antrag sind anzu­ge­ben: a) Name und Klasse des Kin­des, Erreich­bar­keit der Eltern per Tele­fon oder e‑mail b) die zu bezu­schus­sende Schul­fahrt (Bezeich­nung, Ziel, Zeit­raum) c) die anfal­len­den Gesamt­kos­ten d) die Höhe des bean­trag­ten Zuschus­ses e) eine kurze Beschrei­bung für die Not­wen­dig­keit einer Bezu­schus­sung f) Anga­ben, ob eine Berech­ti­gung zum Erhalt von Leis­tun­gen des Bil­dungs­pak­tes besteht (s.u. Ziff. 9) und wenn ja, ob eine Kos­ten­über­nahme dort bereits bean­tragt wurde.

7. Der Antrag kann an den Eltern­bei­rat direkt () oder über das Sekre­ta­riat (im ver­schlos­se­nen Umschlag) ein­ge­reicht werden.

8. Anträge müs­sen min­des­tens 14 Tage vor Ablauf der Ein­zah­lungs­frist für die betref­fende Schul­fahrt beim Eltern­bei­rat ein­ge­reicht werden.

9. Die Anträge wer­den ver­trau­lich behandelt.

10. Wich­tig: Bezie­her von Bür­ger­geld, Sozi­al­hilfe, Kin­der­zu­schlag, Wohn­geld oder Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz kön­nen Anspruch in Höhe der kom­plet­ten tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen für die Schul­fahrt haben. Diese Ansprü­che sind vor­ran­gig gel­tend zu machen. Zustän­dig sind das Job­cen­ter (für Bezie­her von Bür­ger­geld) und in den übri­gen Fäl­len das Land­rats­amt Dachau (Infor­ma­tion und For­mu­lare über www.landratsamt-dachau.de unter Finan­zi­elle Hil­fen – Bil­dung und Teil­habe). Das For­mu­lar für den Fahr­kos­ten­zu­schuss des Eltern­bei­rats kön­nen Sie hier herunterladen: