Formen

Fahrkostenzuschuß

Richtlinien für die Vergabe von Fahrkostenzuschüssen durch den Elternbeirat des JEG

1. Der Elternbeirat bezuschusst im Rahmen seiner vorhandenen Mittel Familien, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Kosten, die für Schulfahrten ihrer Kinder anfallen, nicht oder nicht vollständig aufbringen können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

2. Zuschüsse werden vorrangig für verpflichtende Schulfahrten sowie für Chor- bzw. Orchesterfahrten der Schule gewährt.

3. Es können auch für mehrere Schulfahrten in einem Schuljahr und/oder für mehrere Kinder einer Familie Zuschüsse beantragt werden.

4. Der vom Elternbeirat gewährte Zuschuss wird direkt auf das von der Schule für die finanzielle Abwicklung der Fahrt genannte Konto eingezahlt.

5. Der Zuschuss pro Kind pro Schulfahrt beträgt höchstens 50% der von der Schule festgesetzten Teilnahmekosten. In Ausnahmefällen kann auch ein darüberhinausgehender Zuschuss bewilligt werden, wenn den Eltern keine oder nur eine geringere Eigenbeteiligung zuzumuten ist.

6. Die Bezuschussung wird nur auf Antrag der Eltern gewährt. In diesem Antrag sind anzugeben: a) Name und Klasse des Kindes, Erreichbarkeit der Eltern per Telefon oder e-mail b) die zu bezuschussende Schulfahrt (Bezeichnung, Ziel, Zeitraum) c) die anfallenden Gesamtkosten d) die Höhe des beantragten Zuschusses e) eine kurze Beschreibung für die Notwendigkeit einer Bezuschussung f) Angaben, ob eine Berechtigung zum Erhalt von Leistungen des Bildungspaktes besteht (s.u. Ziff. 9) und wenn ja, ob eine Kostenübernahme dort bereits beantragt wurde.

7. Der Antrag kann an den Elternbeirat direkt () oder über das Sekretariat (im verschlossenen Umschlag) eingereicht werden.

8. Anträge müssen mindestens 14 Tage vor Ablauf der Einzahlungsfrist für die betreffende Schulfahrt beim Elternbeirat eingereicht werden.

9. Die Anträge werden vertraulich behandelt.

10. Wichtig: Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Anspruch in Höhe der kompletten tatsächlichen Aufwendungen für die Schulfahrt haben. Diese Ansprüche sind vorrangig geltend zu machen. Zuständig sind das Jobcenter (für Bezieher von Bürgergeld) und in den übrigen Fällen das Landratsamt Dachau (Information und Formulare über www.landratsamt-dachau.de unter Finanzielle Hilfen – Bildung und Teilhabe). Das Formular für den Fahrkostenzuschuss des Elternbeirats können Sie hier herunterladen: 

  • Nächster Termin

    Mittwoch, 24. April 2024
    19:30 Uhr

    5. Sitzung des Elternbeirats

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  • Elternbeirat des
    Josef-Effner-Gymnasium Dachau


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